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    „niemand ist nutzlos auf dieser welt,
    der einem anderen die bürde leichter macht“
    charles dickens
Michaela Geissler

michaela geissler

(vormals Nuber)
                 

Medizinrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Forderungseinzug/Inkasso

Gütestelle nach bayer. Schlichtungsgesetz

Beratung bei Unternehmensgründung

  • Jahrgang 1974
  • Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Passau
  • Handelskammer Deutschland-Schweiz, Zürich
  • Anwältin seit 2002
  • Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz
  • Seit 2015 Fachanwältin für Medizinrecht

philosophie

                 

„Niemand ist nutzlos auf dieser Welt, der einem anderen die Bürde leichter macht“

(Charles Dickens)

Umfassende und kompetente Sachbearbeitung in einem vernünftigen Zeitfenster – in der Regel spätestens am Folgetag.

Der Forderungseinzug offener Honorarrechnungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Medizincontrolling/Abrechnungsservice/Buchhaltung mit der erforderlichen Sensibilität aber auch Stringenz, wobei die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen immer im Auge behalten wird.

Offen und ehrlich: es werden keine teuren Versprechen gemacht, sondern die Chancen und Risiken diskutiert für eine vernünftige und wirtschaftliche Entscheidungsfindung – auch wenn das z.B. einen Verzicht auf eine Klage bedeutet.

                 

Der Anwalt ist Ihr Partner.

tätigkeitsfelder

                 

Medizinrecht

Als spezialisierte Kanzlei umfasst das Leistungsspektrum insbesondere:

  • Vergütungsrecht: Vertretung von Kliniken und Praxen beim Forderungseinzug im Hinblick auf Patienten (PKV-Versicherte und Selbstzahler) ggf. in Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsärzten
  • Vergütungsrecht: Vertretung von Kliniken bei der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegen die Krankenkassen oder sonst. Leistungsträger, zB bei Abzügen wegen Änderungen der DRG/Änderung der Kodierung/Fehlbelegung/Wirtschaftlichkeitsgebot vor dem Sozialgericht als auch bei gekürzter Privatliquidation (GOÄ/GOZ) vor den Zivilgerichten
  • Arzthaftungsrecht: Vertretung der Leistungserbringerseite bei Schadenersatzansprüchen wegen behaupteter Behandlungsfehler
  • Versicherungsrecht: Durchsetzung von Ansprüchen aus Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Als spezialisierte Kanzlei umfasst das Leistungsspektrum hier unter anderem:

  • Bau- und Werkvertragsrecht: Durchsetzung von Mängel-, Gewährleistungs- und Zahlungsansprüchen der Bauherren, Bauunternehmer / -träger und Handwerker
  • Immobilienrecht: Beratung bei Grundstückskaufverträgen, Verwertung von Sicherheiten, Immobiliarzwangsvollstreckung
  • Maklerrecht: Durchsetzung von Ansprüchen der Makler
  • Mietrecht: Vertretung der Mieter- und Vermieterseite im Wohnraum-, Pacht- und Gewerberaummietrecht
  • Nachbarrecht: Durchsetzung bzw. Abwehr von Duldungs- bzw. Unterlassungsansprüchen im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis, Grenzabstände, Überhang, Bepflanzung, Immissionen etc.
  • Wohnungseigentumsrecht: Vertretung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung und des einzelnen Wohnungseigentümers

Forderungseinzug / Inkasso

Die Kanzlei bietet neben ihren beiden Schwerpunkten Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Medizinrecht eine konsequente und intensive Verfolgung bzw. Abwehr von Forderungen an. Dies insbesondere aus

  • Allgemeinen Vertragsverhältnissen, Kaufverträgen, Leasing-, Werk-, Werklieferungsverträgen, Arbeitsverträgen
  • Darlehensverträgen, NPL
  • Reiseverträgen
  • Unfallregulierung
  • Versicherungsverträgen

Gütestelle nach bayer. Schlichtungsgesetz

Prozesse kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann – gerade bei persönlich geprägten Streitigkeiten – viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen. Sie können damit regelmäßig schneller, unbürokratischer und billiger einen Rechtsstreit beenden, wenn es gelingt, sich unter Vermittlung eines unparteiischen, erfahrenen Schlichters außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vor der Schlichtungsstelle zu einigen. Ein Prozess vor Gericht belastet überdies häufig die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Streitgegner weit stärker als ein Schlichtungsverfahren.

  Hier können Sie den Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens herunterladen

Beratung

Unternehmensgründung und -aufbau, insbesondere in den Bereichen Medizin, Pharma, Wellness und Kosmetik

hilfreich & wissenswert

                 

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kontaktinformationen

                 

Michaela Geissler

(vormals Nuber)

Telefon:

+49 (0) 89 | 21 96 81 61

Fax:

+49 (0) 89 | 21 96 81 59

E-Mail:

info@rechtsanwaeltin-geissler.de

Adresse:

Blutenburgstraße 91, 80634 München